Samstag 4. Oktober 2008 um 20:27 von frank
Das nenne ich mal eine gute Nachricht für Hundebesitzer die ein Tier haben das ausschaut wie ein “Pitbull” (ja, heißt richtig Bullterrier) oder “American Staffortdshire Terrier oder sogar wirklich eines dieser Rassen ist (nein, damit meine ich nicht den Ehemann):
Bis vor kurzem wurden diese Tiere in den Niederlanden beschlagnahmt und, wenn keine zulässigen Papiere vorlagen, nach einem kurzen Gerichtsprozess getötet. Auch wenn das Tier gar nichts gemacht hatte und nur mit der Familie auf dem Weg in den Urlaub war…
Seit Ende Mai ist das nun Geschichte, die Niederländische Regierung will das “Pitbull-Verbot” aufheben. Die Beschlagnahmungen und Tötungen wurden gestoppt und die noch eingesperrten Tiere werden Ihren Besitzern zurück gegeben.
Was alle SoKa Besitzer schon immer wussten: Die ganze Aktion hat sich nicht im geringsten auf Beißvorfälle mit Hunden in den Niederlanden ausgewirkt.
Eine neue Regelung soll dann nur nodh Hunde betreffen deren Gefährlichkeit nachgewiesen wurde bzw. ein ausreichend großer Verdacht dazu besteht (was auch immer damit gemeint sein könnte…. hoffen wir das was besseres dabei raus kommt als das letzte Gesetz).
Kategorie: Tiere, recht |
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Sonntag 16. Dezember 2007 um 14:25 von frank
Der Igel hat mir einen interessanten Link geschickt den ich hier unbedingt weitergeben möchte.
„Rechtsfragen in der digitalen Welt auf einen Blick” erläutert, welche Bilder, Töne und Texte rechtlich geschützt
sind und wann das Agieren im Netz Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt. Die Broschüre gibt Tipps und
benennt Anlaufstellen, die weiterführende Informationen bereithalten.
In der übersichtlichen Bröschüre (PDF) von Mekonet wird ausführlich dargestellt welche rechtlichen Stolperfallen m Web 2.0 lauern und was unter den einzelnen Begriffen überhaupt zu verstehen ist.
Das PDF ist hier zu finden.
Kategorie: netz, recht |
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Montag 16. Juli 2007 um 19:37 von frank
Wie ich gerade im Manager Magazin (online) lese hat das Oberlandesgericht Hamburg (wer auch sonst) ein möglicherweise weitreichendes Urteil gesprochen.
Laut Hanseatischem Oberlandesgerichts Hamburg (hOLG) ist die Formel “Unternehmensname-Blog.de” unzulässig. Da die Begründung des Beschlusses auf namensrechtlichen Überlegungen basiert, könnten auch Blogs, die Markennamen in ihrer URL verwenden, Probleme bekommen - allen voran Stefan Niggemeier und sein “Bildblog”.
und
Der Blogger besitze keinerlei Rechte am Namen des Unternehmens, er könne zudem keinerlei schützenswerte Belange anführen, um die Nutzung des Namens zu begründen. “Unter schützenswerte Belange würde zum Beispiel die künstlerische Freiheit fallen”, erläutert Domain-Rechtsexperte Michael Horak. “Wenn es sich bei dem Blog um eine reine Satireseite handelt, wäre der Beschluss hinfällig.”
Den sehr interessanten und vierseitigen Artikel gibt es beim Manager Magazin zu lesen.
Kategorie: netz, recht |
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Freitag 8. Juni 2007 um 23:00 von frank
Wer glaubt in einem Rechtsstaat zu leben sollte sich diese Bilder mal anschauen.
Auweia!
Kategorie: politik, recht |
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Samstag 2. Juni 2007 um 09:27 von frank
Über den EU Haftbefehl wurde lange diskutiert. Juristen wiesen früh auf die Gefahr hin dass bereits mit einem vorgeworfenen Vergehen ein Bundesbürger in erhebliche Probleme im EU Ausland geraten könnten. So könnte eine Großmutter durchaus in Auslieferungshaft kommen weil sie ein in Deutschland nichts strafbares vergehen im EU Ausland vorgeworfen bekommt und dort ein Haftbefehl ausgestellt wird.
Bis heute klaffen die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten weit auseinander. Von den Ermittlungsformen, Verfahren und Haftbedingungen mal ganz abgesehen.
Natürlich wurde dies von der hohen Politik -wie immer- negiert.
Als Bürger mache ich mir über solche Berichte aber ernste Gedanken:
Die Kurzform:
1995: Festnahme an der Grenze Polen/Weißrussland, weil die Fahrzeugnummer nicht zum Fahrzeug passte. N. wurde in den Zug gesetzt und zurück nach Deutschland geschickt. Die Sache schien erledigt.
2002: Festnahme in Polen, Misshandlungen durch Wärter, weil er ein Deutscher war. Nach 6 Tagen ohne Kontakt auf Kaution freigelassen und nach Deutschland zurück. Danach aufgrund ärtzlicher Gutachten nicht mehr in Polen blicken lassen, weil traumatisiert und wieder Misshandlungen drohten (er ist schließlich immer noch Deutscher).
2004: Polen tritt der EU bei. 60.000 Verbrecher werden aus den Gefängnissen entlassen, weil der EU Haftbefehl verfassungswidrig ist.
2007: EU-Haftbefehl erlassen und vollstreckt. 12 Jahre nach dem Vorwurf des Autodiebstahls.
Die ganze (sehr alarmierende) Geschichte gibt es hier nachzulesen.
Ich dachte immer dass der Staat den gesetzlichen Auftrag hat seine Bürger zu schützen. Leider scheint der aber im Moment anderes vorzuhaben
Link gefunden im Lawblog
Kategorie: die Welt, netz, politik, recht |
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