Montag 16. Juli 2007 um 19:37 von frank
Wie ich gerade im Manager Magazin (online) lese hat das Oberlandesgericht Hamburg (wer auch sonst) ein möglicherweise weitreichendes Urteil gesprochen.
Laut Hanseatischem Oberlandesgerichts Hamburg (hOLG) ist die Formel “Unternehmensname-Blog.de” unzulässig. Da die Begründung des Beschlusses auf namensrechtlichen Überlegungen basiert, könnten auch Blogs, die Markennamen in ihrer URL verwenden, Probleme bekommen – allen voran Stefan Niggemeier und sein “Bildblog”.
und
Der Blogger besitze keinerlei Rechte am Namen des Unternehmens, er könne zudem keinerlei schützenswerte Belange anführen, um die Nutzung des Namens zu begründen. “Unter schützenswerte Belange würde zum Beispiel die künstlerische Freiheit fallen”, erläutert Domain-Rechtsexperte Michael Horak. “Wenn es sich bei dem Blog um eine reine Satireseite handelt, wäre der Beschluss hinfällig.”
Den sehr interessanten und vierseitigen Artikel gibt es beim Manager Magazin zu lesen.
Kategorie: netz, recht |
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Freitag 8. Juni 2007 um 23:00 von frank
Wer glaubt in einem Rechtsstaat zu leben sollte sich diese Bilder mal anschauen.
Auweia!
Kategorie: politik, recht |
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Samstag 2. Juni 2007 um 09:27 von frank
Über den EU Haftbefehl wurde lange diskutiert. Juristen wiesen früh auf die Gefahr hin dass bereits mit einem vorgeworfenen Vergehen ein Bundesbürger in erhebliche Probleme im EU Ausland geraten könnten. So könnte eine Großmutter durchaus in Auslieferungshaft kommen weil sie ein in Deutschland nichts strafbares vergehen im EU Ausland vorgeworfen bekommt und dort ein Haftbefehl ausgestellt wird.
Bis heute klaffen die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten weit auseinander. Von den Ermittlungsformen, Verfahren und Haftbedingungen mal ganz abgesehen.
Natürlich wurde dies von der hohen Politik -wie immer- negiert.
Als Bürger mache ich mir über solche Berichte aber ernste Gedanken:
Die Kurzform:
1995: Festnahme an der Grenze Polen/Weißrussland, weil die Fahrzeugnummer nicht zum Fahrzeug passte. N. wurde in den Zug gesetzt und zurück nach Deutschland geschickt. Die Sache schien erledigt.
2002: Festnahme in Polen, Misshandlungen durch Wärter, weil er ein Deutscher war. Nach 6 Tagen ohne Kontakt auf Kaution freigelassen und nach Deutschland zurück. Danach aufgrund ärtzlicher Gutachten nicht mehr in Polen blicken lassen, weil traumatisiert und wieder Misshandlungen drohten (er ist schließlich immer noch Deutscher).
2004: Polen tritt der EU bei. 60.000 Verbrecher werden aus den Gefängnissen entlassen, weil der EU Haftbefehl verfassungswidrig ist.
2007: EU-Haftbefehl erlassen und vollstreckt. 12 Jahre nach dem Vorwurf des Autodiebstahls.
Die ganze (sehr alarmierende) Geschichte gibt es hier nachzulesen.
Ich dachte immer dass der Staat den gesetzlichen Auftrag hat seine Bürger zu schützen. Leider scheint der aber im Moment anderes vorzuhaben
Link gefunden im Lawblog
Kategorie: die Welt, netz, politik, recht |
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Dienstag 22. Mai 2007 um 18:40 von frank
Die Financial Times Deutschland schreibt heute in ihrer Internetausgabe über die Vorgehensweise prominenter Unternehmen gegen unliebsame Webseiten.
Manche Firmen sind so auf ihre Außenwirkung bedacht, dass sie gegen missliebige Blogger und Autoren vorgehen. Ihr Hebel: das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Die Allzweckwaffe der deutschen Medienanwälte steht in keinem Gesetzbuch.
[...]
Wenn Künstler, Blogger oder Journalisten ein Unternehmen kritisieren, veralbern oder einfach nur Unerwünschtes berichten, wird die Waffe hervorgeholt. Ihr Name: Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
Als Beispiel wird unter anderem der Streit zwischen Rainer Kohnen vom Blog Media Blöd über den ich hier auch schon berichtet habe.
Für alle die auch mal kritische Anmerkungen im Internet loswerden wollen ein überaus lesenswerter Artikel, verfasst von Kristina Allgöwer.
Kategorie: netz, recht |
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Montag 7. Mai 2007 um 22:52 von frank
Wie heute u.a. der Spiegel Online berichtet ermitteln deutsche Behörden wegen verbreitung von Kinderpronographie in der virtuellen Welt “Second Life”.
Zwar dürfen Minderjährige offiziell nicht in die virtuelle Welt einsteigen, aber erwachsene Spieler können sich Avatare, also Spielfiguren zulegen, die jede beliebige Form haben – auch die eines Kindes. “Age Play” wird im internen Jargon die abseitige Praxis genannt, bei der sich Erwachsene mit Kinderavataren anderen Erwachsenen als virtuelle Sexualpartner zur Verfügung stellen.
Angeblich wurden Nutzern des Dienstes echte Kinderpornos angeboten.
Was ich bisher nicht wusste ist dass man auch für “virtuellen Kindesmissbrauch / Pornographie” verfolgt bzw. bestraft werden kann. So krank das alles auch sein mag (und ich wünsche jedem Kinderschänder dass man ihn an seinen Weichteilen aufhängt), wo ist der Unterschied zu einem virtuellen Mord?
Zudem, die virtuellen Charaktere haben gar keine Sexualorgane, das ist wie bei Barbie und Ken oder den Playmobilfiguren… und echte Kinder / Jugendliche dürfen bei Second Life gar nicht rein, es ist dort also wirklich ein sehr, sehr theoretischer Mißbrauch (und trotzdem ekelhaft, aber deswegen auch verboten?)!
Kategorie: netz, recht |
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